
Angeln und Fischen in baden-württembergischen Gewässern
Angelerlaubnis
Für die Ausübung der Fischerei in baden-württembergischen Gewässern ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins, sowie einer für den entsprechenden Gewässerabschnitt gültigen Angelerlaubnis erforderlich.
Antragsstellung und Antragsverfahren
Die Beantragung der Angelerlaubnisscheine ist beim Amt Konstanz ab Oktober und beim Amt Freiburg ab November für das Folgejahr möglich. Die Anträge sind schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Eine Ausgabe und Bezahlung vor Ort sind nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind jedem Antrag beizufügen:
- Bestellschein Angelerlaubnisschein
- Kopie deutscher Fischereischein (die stichprobenhafte Prüfung des Originals bleibt vorbehalten)
- Termingerechte Rücksendung Ihres Fischfang- Statistikhefts (bis zum 31. Januar) aus dem Vorjahr. (Die Fischereiberechtigung für das folgende Jahr kann erst nach der Rückgabe des Heftes gelöst werden. Bei Beantragung über das Amt Konstanz von Oktober bis Dezember, bzw. über das Amt Freiburg von November bis Dezember ist eine Nachsendung zum Termin erforderlich.)
- ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Angelerlaubnis wird zusammen mit der Rechnung zur Überweisung postalisch versandt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang zur Zahlung fällig. Der Erlaubnisschein ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig. Bei Zahlungsverzug kann eine Sperrung von zukünftigen Angelerlaubnisscheinausgaben erfolgen.
Bei Vermögen und Bau Baden-Württemberg können Angelerlaubnisscheine für folgende baden-württembergische Gewässer beantragt werden:
Gewässer | Downloads und Links | Beantragung bei |
Bodensee - Obersee | Bestellformular inkl. Preise (pdf) | Vermögen und Bau Baden-Württemberg |
Titisee | Preisliste und Bestellschein (pdf) | Vermögen und Bau Baden-Württemberg |