Vergabe
Serviceinhalte zu Vergabethemen
Hier finden Sie Informationen zu VOB, VHB und RifT, sowie Formblätter und Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Erlass vom 20.Februar 2019, Az.: BW I 7-70421, Abschnitt 1 Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Ausgabe 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) für den Bundesbereich eingeführt.
In Baden-Württemberg geschieht dies durch einen dynamischen Verweis in den VV zu § 55 LHO.
Die übrigen Abschnitte der VOB werden auf der Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben.
Die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zur Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Ausgabe 2016 vom 23. September 2016 (GABI. S. 630), wird mit Wirkung zum 01. März 2019 aufgehoben.
Hier finden Sie die
Auf dieser Seite werden die Formblätter des Vergabe- und Vertragshandbuchs des Bundes (VHB) bereitgestellt, welche die Abwicklung von Teilnahmewettbewerben auf der Grundlage der VOB/A unterstützen.
Eigenerklärung/ Präqualifizierung
Öffentliche Auftraggeber haben bei der Vergabe von Bauleistungen die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Bewerber bzw. Bieter zu prüfen.
Diese generelle Eignung können Bewerber bzw. Bieter wie folgt nachweisen:
- Als präqualifiziertes Unternehmen durch die Angabe der Registriernummer, unter welcher das Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen PQ-Verein (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wird.
- Als noch nicht präqualifiziertes Unternehmen durch Vorlage des ausgefüllten Formblattes 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder der "Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung" (EEE). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist durch die jeweils zuständigen Stellen zu bestätigen.
Zusätzlich können auf den konkreten Auftrag bezogene weitere Angaben und Nachweise verlangt werden.
Das ausfüllbare Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" kann nachstehend im heruntergeladen und digital ausgefüllt werden.
- Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) (Word-Dokument)
- Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) (PDF-Dokument)
Referenzbescheinigung
Referenzbescheinigungen für das Präqualifizierungsverfahren sind entsprechend den Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuchs des Bundes (VHB) vom Auftraggeber anhand des Formblattes 444 auszustellen.
Das ausfüllbare Formblatt 444 "Referenzbescheinigung" kann nachstehend wahlweise im pdf-Format heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung
Öffentliche Auftraggeber haben bei Verschlusssachenaufträge von den Bewerbern oder Bietern und den bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern die Verpflichtungserklärungen nach § 7 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 der "Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit" (VSVgV) zu verlangen.
Die ausfüllbaren Formblätter können nachstehend wahlweise im pdf- oder Word-Format heruntergeladen und digital ausgefüllt werden.
- Formblatt 125 "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber" (Word-Dokument)
- Formblatt 125 "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber" (PDF-Dokument)
- Formblatt 126 "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (Word-Dokument)
- Formblatt 126 "Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" (PDF-Dokument)
Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes wird durch Regelungen des Landes Baden-Württemberg modifiziert und durch Hinweise zum Vergabe- und Vertragsrecht aktualisiert.
Für Bauten des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Für Bauten des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte, insbesondere im Bereich der Gebäudewirtschaft und der Energiebeschaffung, ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg an die VwV Beschaffung gebunden.
Die VwV Beschaffung trat am 01. Oktober 2018 in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende VOL-Richtlinie VBV. Mit Inkrafttreten der VwV Beschaffung wurde die bundeseinheitliche Unterschwellenverordnung (UVgO) für Liefer- und Dienstaufträge auf Landesebene verbindlich eingeführt.
Die VwV Beschaffung ist in Form eines Handlungsleitfadens ausgestaltet, der chronologisch durch ein Vergabeverfahren führt. Dieser enthält eine detaillierte Verfahrensbeschreibung zur Durchführung von Ausschreibungen und ergänzt bzw. konkretisiert sowohl die UVgO wie auch die für oberhalb der EU-Schwellenwerte geltende Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Die VwV Beschaffung enthält zudem Vorgaben zur Einhaltung bzw. Erreichung der vom Land vorgegebenen sozialen, ökologischen und ökonomischen Standards. Außerdem ist in der VwV Beschaffung die elektronische Kommunikation zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen verankert.
Ausgenommen vom Geltungsbereich der VwV Beschaffung ist die Beschaffung von Bedarfsgegenständen gemäß der der VwV der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung – BAO), die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen nach der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie die in den Anwendungsbereich der Richtlinie der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) fallenden Leistungen.
Hier finden Sie die
Die Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) werden als ständig fortgeschriebene Textausgabe vom Ministerium für Finanzen amtlich herausgegeben. Sie gelten für die Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg. Bei Baumaßnahmen des Bundes gelten sie ergänzend zu den Regelungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen der Länder (Neue RBBau).
Die Rift-Unterlagen stehen Ihnen unter www.rift-online.de zur Verfügung.
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2013 - ersetzt die Richtlinie für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - in der Fassung vom 12. September 2008.
Die bisher bewährten Regelungen der Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - wurden aufgrund den in der Wettbewerbspraxis seit 2009 gemachten Erfahrungen überarbeitet, um die Handhabung für Auslober weiter zu erleichtern und Begrifflichkeiten klarer zu fassen. Daneben wurden inhaltlich wichtige Themen, wie die Stärkung des offenen Wettbewerbs, den erleichterten Zugang für kleinere Büros und Berufsanfänger sowie die grundsätzlich bevorzugte Beauftragung des Wettbewerbsgewinners neu geregelt. Außerdem wurde das Regelwerk um Hilfestellung bei den Verfahrensabläufen, wie etwa Anlagen zur Durchführung von Rückfragenkolloquien und der Berechnung der Wettbewerbssumme ergänzt.
Die RPW 2013 wird den Auslobungsunterlagen eines Planungswettbewerbs beigefügt.
Hier finden Sie
Diese Seite wurde für Bewerber/Bieter eingerichtet, die Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg anbieten wollen. Diesen Unternehmen ist es gestattet, das Programm Offerte der Firma RIB Software AG kostenlos herunterzuladen und für die dv-gestützte Bearbeitung der Angebote zu verwenden.
Das Programm Offerte ermöglicht insbesondere
- das Einlesen der vom Auftraggeber digital übergebenen Leistungsverzeichnisse im GAEB -Austauschformat X83,
- die Eingabe der im Leistungsverzeichnis geforderten Erklärungen (Einheitspreise, Bietertextergänzungen, ...),
- die automatische Berechnung der Gesamtbeträge sowie der Titel- und Gesamtsummen,
- das Drucken von Angebotslisten (Kurztext-LVs) und
- die Abgabe der Angebotsdaten im GAEB-Austauschformat X84.
Hinweis:
Die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Bedingungen für die Anwendung der Datenverarbeitung sind den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!
Die aktuelle Versionen können Sie beim Hersteller kostenlos laden:
Information über die Datenverarbeitung im Vergabeverfahren und in der Vertragsdurchführung erhalten sie hier.